Einreisebestimmungen

Bitte immer aktuelle Infos einholen!! (siehe Link am Ende des Textes)

Corona 

(letzte Aktualisierung: 09/2022)

Das Auswärtige Amt hat aktuell keine Reisewarnung aus-gesprochen.

Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Die Einreise ist derzeit ohne coronabedingte Auflagen möglich.

Reisedokumente

Es gibt unterschiedliche Einreisebestimmungen für EU-Bürger (Deutsche, Italiener, Österreicher usw.) und Nicht-EU Bürger (Schweizer, Russen usw.) bzw. Bürger aus Drittländern nach Kroatien. 

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vor-läufige Reisepass oder Kinderreisepass. 

Vor allem solltet ihr spätestens bei Buchung Eurer Urlaubsreise Ihre Ausweisdokumente prüfen, ob diese für die Dauer Eures geplanten Urlaubsaufenthaltes noch gültig sind.

Zollvorschriften

Mit EU-Beitritt dürft Ihr Lebens- und Genussmittel für Euren persönlichen Bedarf abgabenfrei mitbringen. Bei einigen Er-zeugnissen gibt es allerdings Richtmengen..

Urlaubsreisende, die Waren im Reiseverkehr in die Republik Kroatien ein- oder durchführen (Transit) wollen, sollten die Hinweise zu den gültigen Zollvorschriften beachten!

Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu:

 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 Stk. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-%

Waren für den persönlichen Gebrauch sind abgabenfrei.

 

Besondere Bestimmungen!!!!!

Zollkontrollen sind nicht auf die Grenzübergänge be-schränkt, sondern können von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet Kroatiens durchgeführt werden.

Die Einfuhr von Waffen und Munition ist meldepflichtig. Außer-dem müssen der Waffenschein, die Waffenbesitz-karte und der gültige Reisepass mitgeführt werden.

 

Einreise Haustiere

Für Urlauber, die Ihr Haustier mit nach Kroatien nehmen möchten, ändert sich seit dem EU-Beitritt Kroatiens nichts. Erforderlich zur Einreise mit lebenden Tieren ist immer ein gültiger EU-Heimtierausweis. Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein. 

Hier findet ihr alle dazu relevanten Informationen:

https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reiseziele/kroatien/uebersicht/einreise-zoll/